Prüfung
KlausurFallbearbeitungschriftlich
Schriftliche Klausur, Dauer 120 Minuten. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: ein Teil mit abstrakten Fragen zum Nachweis des Verständnisses des Prüfungsstoffs und ein Teil mit Fallbearbeitung zur Anwendung auf unbekannte Fallsituationen. Beide Teile sind jeweils mit etwa 50% gewichtet; die genaue Gewichtung und die zugelassenen Gesetzesmaterialien werden vor der Klausur bekannt gegeben.
Prüfungstermin16.02. · 10:00–12:001180, Hörsaal ohne exp. Bühne (0501.01.180)