Prüfung
KlausurProgrammieraufgabenAusarbeitung
Die Leistungsnachweise bestehen aus einer nicht benoteten Studienleistung (Übungsleistung: fünf Programmieraufgaben mit je einer schriftlichen Ausarbeitung von ca. 6–8 Seiten) und einer benoteten Prüfungsleistung: schriftliche Klausur (60 Minuten). In der Klausur sind keine Hilfsmittel zugelassen. Die Übungsleistung muss bestanden werden, wird jedoch nicht in die Note einbezogen.