Prüfung
KlausurÜbungsleistung
Die Prüfung besteht aus einer 60-minütigen schriftlichen Klausur und einer Studienleistung (Übungsblätter). In der Klausur gibt es einen ersten Teil mit allgemeinen Fragen zu theoretischen Prinzipien und einen zweiten Teil mit Rechenaufgaben zur Bemessung von Flugbetriebsflächen und zur Bewertung von Körperschallschutzmaßnahmen. Erlaubte Hilfsmittel: Unterlagen in Papierform (Skripte, eigene Mitschriften, Fachliteratur) und Taschenrechner. Die Übungsleistung umfasst zwei Aufgabenblätter, die eigenständig bearbeitet und in Besprechungen mit den Betreuern abschließend diskutiert werden.
Prüfungstermin22.02. · 17:00–18:002770, Hörsaal (0507.02.770)