Prüfung
schriftlichmündlichPraktisches VorspielGehörbildung
Es gibt eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Geprüft werden Grundkenntnisse der Harmonielehre (schriftlich), Vorspielen/Vorsingen verschiedener rhythmischer Phrasen, einfache Gehörbildungsaufgaben (Bestimmen von Intervallen und Akkorden) sowie das Vorspiel eines Themas mit anschließender Improvisation (mündlich/praktisch). Die Gewichtung der Prüfungsanteile ist 1:1:1:1.